Der Mensch im Mittelpunkt

Die betriebsärztliche Betreuung eines Unternehmens in Deutschland ist gesetzlich geregelt. Jeder Unternehmer mit mindestens einem Beschäftigten hat die Pflicht,  einen Betriebsarzt zur Unterstützung beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung zu bestellen.

 

Nachhaltige und verantwortungsvolle Arbeitsmedizin muß immer den Mensch im Mittelpunkt seiner Arbeit sehen. Es geht neben der Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben vor allem umd die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Unternehmen und um die Steigerung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Zu berücksichtigen sind nicht nur schädigende Einflüsse durch Gefahrstoffe oder körperlich belastende Arbeitsumstände, denen die Beschäftigten in Unternehmen ausgesetzt sind, sondern gerade heute geht es darum, auch psychische Belastungen in Unternehmen aufzudecken, anzusprechen und im Sinne der Beschäftigen Arbeitsbedingungen zu verbessern.

 

Die Unterstützungsmöglichkeiten des Arbeitsmediziners sind vielfältig.

Eine wichtige Grundlage ist der vertrauensvolle Umgang miteinander.

Arbeitsmediziner unterliegen genau wie andere Ärzte der ärztlichen Schweigepflicht. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Vorgesetzte oder die Personalabteilung ist somit ausgeschlossen.

Seit einigen Jahren wird wird klar zwischen Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorge unterschieden. Das Befundergebnis steht dabei nur dem Mitarbeiter selbst zu.

 

Sollte es Betriebsvereinbarungen im Unternehmen geben, die für bestimmte Tätigkeiten eine Eignungsuntersuchung voraussetzen, hat hier der Arbeitgeber das Recht, sich einen Eignungsnachweis des Beschäftigten einzuholen. Dies geschieht im Allgemeinen in standardisierter Form.

 

 

 

 

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